Berufliche Weiterbildung ist heutzutage der Schlüssel zum Erfolg. Sie dient dem Erlernen neuer Fähigkeiten und dem Auffrischen bereits vorhandener Kenntnisse. Die EU, der Bund sowie zahlreiche Bundesländer unterstützen die lebenslange Weiterbildung mit einer Vielzahl an Förderungs‑ und Finanzierungsmöglichkeiten.
Einige Förderstellen verlangen für die zu fördernde Veranstaltung bzw. den Veranstalter eine Zertifizierung. Der VHM als Weiterbildungsanbieter ist in beiden Fällen nicht zertifiziert. Wir können daher nur Bildungsgutscheine annehmen, bei denen es keiner Zertifizierung bedarf.
Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass vor der Gewährung einer Förderung
Da wir 4 Wochen vor Kursbeginn die Rechnungen erstellen, bitten wir Sie bis zu diesem Zeitpunkt eine eventuelle Förderung geklärt zu haben. Eine Bearbeitung ist für uns nach diesem Zeitpunkt aus den genannten Gründen leider nicht mehr möglich.
Die Möglichkeit, für Bildungsmaßnamen einen bezahlten Sonderurlaub zu nehmen, wird derzeit nur von wenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch genommen.
Dabei ermöglichen die Bildungsurlaubsgesetze vieler Länder, dass in einem Jahr fünf bis maximal zehn Tage (wenn der Anspruch aus dem Vorjahr übernommen wurde) Bildungsurlaub genommen wird. Der Seminarveranstalter und seine Maßnahmen müssen dabei vom Gesetzgeber zertifiziert sein. Der VHM verfügt leider nicht über eine solche Zertifizierung.
Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen verfügen bisher über kein Bildungsfreistellungs- bzw. Bildungsurlaubsgesetz. In einigen Bundesländern besteht jedoch die Möglichkeit sich einen personenbezogenen Bildungsurlaub, unabhängig vom Weiterbildungsveranstalter gewähren zu lassen.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit unterstützt er die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Zahlreiche Förderprogramme des Bundes und der Länder werden durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Viele Bundesländer haben Förderprogramme im Rahmen des ESF aufgelegt. Allein diese zu finden ist äußerst mühsam. Wer bei den Förderprogrammen der Bundesländer nicht fündig wird, sollte sich daher direkt an die ESF-Kontaktstellen wenden.
Die Bundesregierung fördert die lebenslange Weiterbildung mit einem Maßnahmenpaket, bestehend aus zwei Komponenten. Beantragt werden kann die Förderung von Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden gleichermaßen.
Der Prämiengutschein ist eine Finanzierungsmöglichkeit für Personengruppen, die bislang nicht in der Lage waren, Weiterbildungsmaßnahmen aus ihrem laufenden Einkommen oder dem vorhandenen Vermögen zu finanzieren. Seit Dezember 2008 unterstützt Sie der Staat mit dem Prämiengutschein, der bis zu 500,- Euro wert sein kann.
Das Weiterbildungssparen kann für aufwändigere Weiterbildungsmaßnahmen interessant sein. Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist und ohne Einkommensgrenze. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Inzwischen fördern auch die meisten Bundesländer die berufliche Weiterbildung. So zahlreich die Bundesländer, so vielfältig sind die Förderprogramme. Einige Bundesländer orientieren sich an der Bildungsprämie des Bundes und geben eigene Bildungsschecks heraus. Andere haben Programme zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen aufgelegt. Nicht selten gibt es auch verschiedene Fördertöpfe.
Fördermöglichkeiten bestehen insbesondere im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) und der Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren.
Folgende Anlaufstellen können in Förderfragen hilfreich sein: